Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 24-08-2020
- 1) RIEDELBERATUNG behält sich das Recht vor, Seminare und Trainings bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder einzelne Termine zu verlegen. Verlegt RIEDELBERATUNG ein Seminar oder Training auf einen Termin, den der Teilnehmer zeitlich nicht einrichten kann und teilt er dies der RIEDELBERATUNG bis spätestens 1 Tag vor dem Ausweichtermin mit, fällt keine Seminargebühr an. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Seminar oder Training ersatzlos abgesagt wird.
- 2) Der Besuch von Seminaren, Trainings, Workshops, Supervisionen und Coachings sowie Organisationsberatungen und anderen Beratungsformaten der RIEDELBERATUNG erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Von RIEDELBERATUNG ausgeführte Beratungsangebote ersetzen nicht therapeutische Verfahren. RIEDELBERATUNG übernimmt eine Haftung nur nach den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen:
- 2.1) Gegenüber Unternehmern haftet RIEDELBERATUNG für Schäden, außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur dann, wenn und soweit RIEDELBERATUNG deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RIEDELBERATUNG für jedes schuldhafte Verhalten seitens der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- 2.2) Gegenüber Verbrauchern haftet RIEDELBERATUNG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von RIEDELBERATUNG vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, haftet RIEDELBERATUNG jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- 2.3) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der RIEDELBERATUNG, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der RIEDELBERATUNG.
- 3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die RIEDELBERATUNG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen (wie z.B. Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz).
- 4) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit der Seminarleiter, Supervisors, Referenten oder Trainer, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars oder Trainings. Gleiches gilt für Workshops und Supervisionen.
- 5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gelten zudem auch für Mitarbeiter der RIEDELBERATUNG.
© 2020, RIEDELBERATUNG Inhaber – Mathias Riedel